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Nach dem Motto ‚So viel wie nötig und so wenig wie möglich‘ soll die Inklusionsbegleitung am Lindweiler Hof Ihrem Kind die gleichberechtigte Teilnahme am Schulleben, Chancengleichheit auf Bildung und größtmögliche Selbstständigkeit ermöglichen.
Inklusionsbegleitung wird durch das Pool-Modell zum integralen Bestandteil unserer Schule. Sonderpädagogische Förderung und Inklusionsbegleitung wirken als wechselseitige Untesrtützungsleistungen für die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen.
Alle InklusionsbegleiterInnen sind beim selben Träger – Netzwerk e.V. – angestellt. Eine Koordinatorin (Frau Guimaraes) ist vor Ort. Vertretungen im Krankheitsfall können schnell organisiert werden und so eine beständige Arbeit sichergestellt werden.
Alle InklusionsbegleiterInnen sind ausgebildete Fachkräfte. Eine abgeschlossene, pädagogische Ausbildung oder ein Bachelorabschluss im pädagogischen, psychologischen oder sozialen Bereich stellen die fachliche Qualität der Arbeit sicher.
Eine schulinterne Einweisung durch sonderpädagogische Lehrkräfte bildet die Grundlage für die Wahrnehmung des speziellen Unterstützungsbedarfs. Durch die intensive Arbeit der InklusionsbegleiterInnen mit den SchülerInnen können sich die eigene Rolle und damit die wahrgenommenen Aufgaben verändern und weiterentwickeln.
Den Antrag auf Inklusionsbegleitung müssen Sie in der Regel beim zuständigen Jugendamt stellen. Nähere Informationen zum Prozess der Antragstellung erhalten Sie im Kontakt mit den jeweiligen KlassenlehrerInnen Ihres Kindes. Alternativ können Sie auch dirket über unser Kontaktformular Kontakt mit uns aufnehmen.
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